Ankunft aus Andro

      Wir wären damit sehr einverstanden. Ist denn tatsächlich mit Beteiligung von Heijan zu rechnen? Sonst würde es sich ja anbieten, hier in der Tat Andro für einen Standort in Betracht zu ziehen.


      Mathilda Young
      General Secretary of the SIRO
      Generalsekretärin der Sozialrepublik
      Chairwoman of the Social Unity Party of Oceania
      Sehr gut, damit ist das klar. Vermutlich bräuchten wir noch eine konkrete Stadt, aber das kann freilich auch nachgetragen werden, würde ich meinen.

      Gäbe es weitere anzupassende oder zu ergänzende Punkte, Mr Skomaker?


      Mathilda Young
      General Secretary of the SIRO
      Generalsekretärin der Sozialrepublik
      Chairwoman of the Social Unity Party of Oceania

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      Androijskaja Federazija schrieb:

      Mathilda Young schrieb:

      ...Vermutlich bräuchten wir noch eine konkrete Stadt, aber das kann freilich auch nachgetragen werden, würde ich meinen. ...


      Petrakow:
      Wir möchten Dalni Wostok vorschlagen, eine große Hafenstadt im Osten Andros.


      Hervorragend!

      Mr Skomaker, wollen Sie gern oder sollen wir einen unterzeichnungsfertigen Vertrag vorlegen?


      Mathilda Young
      General Secretary of the SIRO
      Generalsekretärin der Sozialrepublik
      Chairwoman of the Social Unity Party of Oceania

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      Großer Asurik-Vertrag

      Die Teilnehmenden Staaten werden unter den Einzelabschnitten aufgeführt

      Einleitung;
      In Anbetracht fehlenden Internationalen Schutzes der Handelswege, im Einvernehmen über die Freiheit des Welthandels und die Sicherheit der Ozeane als auch deren ökologischen Schutzes und mit dem Ziel der Schaffung einer Groß-Asurischen-Wohlstandssphräe beschließen wir als Anrainer des Asurik folgende Punke.

      Vorbedingungen
      1. Kartographisches
      Des Asurik besitzt mehrere Großgebiete:
      a) Das Orkeanische Mehr, eingeschlossen von der Vereinigten Republik Aurora, der Freien Republik Irkanien und des Kontinents Salvagiti. Kürzel OM.
      b) Der Süd-östliche Asurik, von der Datumsgrenze bis Salvagiti. Kürzel SOA.
      c) Des Süd-westliche Asurik, von der Datumsgrenze bis Nerica, nördlich begrenzt vom Äquator. Kürzel SWA
      d) Der Nord-westliche Asurik von der Datumsgrenze begrenzt von Renzia, Nerica und Harnar einschließlich des Meeres der Stille. Kürzel NWA.

      Artikel 1. Seenotrettung
      Für die verschienenen Großgebiete werden Zentralen zur Seenotrettung eingerichtet, die für die jeweils anderen Vertragsstaaten und dritte als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
      1) Standortea) Der Standort für das Orkeanische Meer befindet sich in Genepohl, Irkanien.
      b) Der Standort für den Süd-östlichen Asurik befindet sich in Aurey, Aurora.
      c) Der Standort für den Süd-westlichen Asurik ist vakant.
      d) Der Standort für den Nord-westlichen Asurik befindet sich in Dalni Wostok, Andro.
      2) Die zuständigen Küstenschutz-Behörden der Unterzeichnerstaaten sind verpflichtet sich gegenseitig zu unterstützen.
      3) Für Unwetter werden vier Warnstufen sowie eine für tropische Wirbelstürme festgeschrieben. Im Fall der höchsten Warnstufe oder eines Wirbelsturmes sind die Seenotrettungskräfte aller Anrainer in Alarmbereitschaft zu versetzen.
      4) alle Daten der Wettererfassung laufen in den vernetzten Zentralen der Seenotrettung zusammen und werden von den Experten ausgewertet und an alle Unterzeichnerstaaten weitergeleitet.

      Artikel 2. Freiheit des Welthandels
      Die Unterzeichnerstaaten stimmen grundsätzlich darüber ein, dass die Freihet des Handels gewährleistet werden muss.
      1) Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich den Handel zu schützen und in Folge daraus auch zu überwachen.
      2) Von besonderem Interesse sind hierbei das Meer der Stille, die Astorisch-Jadarische Meerenge, die Meehrengen zwischen Salvagiti und Astor, die Meerenge zwischen Aurora und Salvagiti, sowie die Meerenge zwischen Harnar und Nerica.
      3) Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit den Staaten die diese Meerengen kontrollieren in ständigen Verhandlungen zu sein sofern diese Interesse haben.
      4) Die Unterzeichnerstaaten können ein Embargo, das heisst eine Schließung einer kontrollierten Meerenge in den Asurik gegenüber einen oder mehrere Staaten verhängen. Hierfür ist eine einfache Meerheit notwendig.

      Artikel 3. Der Ökologische Schutz des Asurik
      1) Die Vertragsunterzeichner verpflichten sich keine, Schiffsabwasser, belastete Abwasser, sonstwie kontaminiertes Wasser, Plastik, Metalle insbesondere Schwermetalle in den Asurik zu leiten.
      2) Das illegale Ablassen von Ölen ist untersagt.
      3) Schiffseigner die unter Flagge der Vertragspartner fahren werden mit Busgeldern belegt.
      4) Schiffe von Schiffseigner unter Flagge von Nichtunterzeichnerstaaten werden beschlagnahmt.
      5) Die Vertragspartner verpflichten sich Fangquota festzulegen die der Natur die Möglichkeit geben zu regenerieren. Auf besondere kulturelle Eigenenheiten ist hierbei zu achten es ist jedoch darauf zu achten, dass jeder Maß hält.

      Artikel 4. Piraterie und anderes Unrecht
      Die Vertragspartner verpflichten sich bei der Bekämpfung der Piraterie und anderer Verbrechen eng zusammenzuarbeiten. Sollte ein Staat alleine diese Verpflichtung nicht erfüllen können, sind die anderen Staaten auf formlose Anfrage hin zu Beistand verpflichtet.

      Artikel 5. Die Groß-Asurische Wohlstandssphäre
      Artikel 5 steht nur Staaten offen, die auch alle anderen Artikel unterschrieben und ratifiziert haben.
      1) Mit dem Willen Frieden im Asurik zu erhalten beschießen die Anrainer mit diesem Artikel, dass ein Angriff auf einen der Anrainer eine Destabilisierung der gesamten Großregion bedeutet.
      Die Reaktionen , die erfolgt, ist in der Form, dass die weiteren Vertragspartner dem Angegriffenen Beistand in Form von humanitärer, diplomatischer oder finanzieller Untersützung leisten können, falls ein entsprechendes Gesuch an sie gestellt wird. Bei weiter anhaltenden Aggressionen gegenüber dem angegriffenen Anrainer, kann auch militärischer Beistand erfolgen.
      2) Die Anrainer stimmen generell darüber ein, Handelshemmnisse abzubauen.
      3) Die Anrainer streben gegenseitige Zollfreiheit an.


      Das wäre dann die überarbeitete Form.

      Aber wie war es denn mit dem Vertrag zur strategischen Koexistenz von dem Frau Amalbalde gesprochen hat?


      Mathilda Young
      General Secretary of the SIRO
      Generalsekretärin der Sozialrepublik
      Chairwoman of the Social Unity Party of Oceania